Die procura ist eine freiwillig eingeräumte unternemenrechtliche vollmacht, die zu allen arten von rechtshandlungen ermächtigt, die der betrieb irgend eines unternehmens mit sich bringt. der prokura hat heißt prokurist: wer darf prokura erteilen?: der jenige der im firmenbuch eingetragen ist wer kann zum prokuristen bestellt werden?: nur einer natürlichen person die prokura hat immer ausdrücklich zu erfolgen (nicht stillschweigend)

einzel prokura: warum gibt man jemanden prokura geben?: man will sich nicht um alles selber kümmern (vertraute person)

sammel prokura: mehr leute bestimmen aber niemand allein

dinge die den prokuristen verboten sind:

echte ausnahmen:

unechte ausnahme: privat geschäfte des unternehmens, verkauf von grundstücken, kein prokura erteilen, keine grundlagen geschäfte machen (unternehmen auflösen)

prokuristen bekanntgeben. (als Prokurist, per procura) man kürzt es ab: p.p.a.

Prokura ist ins Firmenbuch einzutragen!!!

Erlöschen der Prokura: sie kann wiederufen werden (nur unternehmer) (firmenbuch muss es stehen) prokurist kann prokura kündigen der tod (vom prokurist) durch konkurs eröffnung (ist eine art von insolvenz)

Handlungsvollmacht (2. art der stellvertetung)

ist eine freiwillig eingeräumte unternemenrechtliche vollmacht, die zu solchen rechtshandlungen ermächtigt, die in einem derartigen üblicherweise vorkommen

wer darf es erteilen?: jeder unternehmer, und ein prokurist | es kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden

Arten der handlungsvollmacht:

  • general handlungs vollmacht:

  • art handlungs vollmacht:

  • spezial handlungs vollmacht:

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