Gewerberecht
Gewerbe Ordnung: GewO Gewerbe sind tätigkeiten, die erstens gewärbsmäßig ausgeübt werden, zweitens nicht gesetzlich verboten sind und drittens nicht ausdrücklich von anwendungsbereich der … ausgeschlossen sind
Gewerbe sind tätigkeiten die gewärbsmäßig ausgeübt werden.
Was ist ein Gewerbe? Was sind die Voraussetzungen? Wie man herausfindet welches gewärbe etwas ist
gewärbetätigkeite: (gewärbsmäßige ausübung)
- Regekmäßig
- selbstständig
- vertragsabsicht
Fallgruppen: (keine gewärbe)
- freie berufe (schriftsteller, ärzte, apotheke, notare) gemiensam haben die alle dass sie kein gewinn machen wollen
- kinobetrieber/lichtspielbetreiber
Gewerbe:
- Anwendungsgewerbe
- Handwerke
- Reglementierten gew. ohne zuverlässigkeits prüfung
- freien gewerbe
- Zuverlässigkeitsgewerbe (Elektrotechniker, Waffenhändler usw.)
Wobei Unterscheiden sich Anwendungsgewerbe und Zuverlässigkeitsgewerbe? Anwendungs. ist weniger gefährlich und Zuverl. braucht man eine genehmigung
Allgemeinen Voraussetzungen eines Unternehmens
- Gewerberechtliche Handlungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit) 18J. (geschäftsführer ist ein stellverträter der alle vorrausetzungen erfüllt)
- Unbescholtenheit im weiteren Sinne
- keine insolvenz
- U:Us
- keine entziehung der gewerbeberechtigung
- Staatsbürgerschaft (wenn man die nicht hat dann muss man eine gleichstellung entscheidung beantragen)
- Standortbindung (unternehmen soll eine zentrale haben)