Gewerbe Ordnung: GewO Gewerbe sind tätigkeiten, die erstens gewärbsmäßig ausgeübt werden, zweitens nicht gesetzlich verboten sind und drittens nicht ausdrücklich von anwendungsbereich der … ausgeschlossen sind

Gewerbe sind tätigkeiten die gewärbsmäßig ausgeübt werden.

Was ist ein Gewerbe? Was sind die Voraussetzungen? Wie man herausfindet welches gewärbe etwas ist

gewärbetätigkeite: (gewärbsmäßige ausübung)

  • Regekmäßig
  • selbstständig
  • vertragsabsicht

Fallgruppen: (keine gewärbe)

  • freie berufe (schriftsteller, ärzte, apotheke, notare) gemiensam haben die alle dass sie kein gewinn machen wollen
  • kinobetrieber/lichtspielbetreiber

Gewerbe:

  • Anwendungsgewerbe
    • Handwerke
    • Reglementierten gew. ohne zuverlässigkeits prüfung
    • freien gewerbe
  • Zuverlässigkeitsgewerbe (Elektrotechniker, Waffenhändler usw.)

Wobei Unterscheiden sich Anwendungsgewerbe und Zuverlässigkeitsgewerbe? Anwendungs. ist weniger gefährlich und Zuverl. braucht man eine genehmigung

Allgemeinen Voraussetzungen eines Unternehmens

  • Gewerberechtliche Handlungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit) 18J. (geschäftsführer ist ein stellverträter der alle vorrausetzungen erfüllt)
  • Unbescholtenheit im weiteren Sinne
    • keine insolvenz
    • U:Us
    • keine entziehung der gewerbeberechtigung
  • Staatsbürgerschaft (wenn man die nicht hat dann muss man eine gleichstellung entscheidung beantragen)
  • Standortbindung (unternehmen soll eine zentrale haben)
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